2021 bringt auch gute News: 1) NEU: Der steuerrechtliche Behinderten-Pauschbetrag steht nun auch bereits ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 zu!Es bedarf keiner weiteren Voraussetzung mehr, somit lohnt sich bereits ein GdB unter 50! Je höher der GdB, desto höher ist der Pauschbetrag; bei einem GdB von 100 sind das ab Veranlagungszeitraum 2021 € 2.840,00. 2) Die Behinderten-Pauschbeträge …